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Jährliches Dokument nach § 10 WpPG
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Nach dem am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sind alle börsennotierten Gesellschaften verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die die Gesellschaft in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund der in § 10 Abs. 1 WpPG genannten kapitalmarktrechtlichen Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum sonst zur Verfügung gestellt hat.
Im Einklang mit § 10 Abs. 1 WpPG stellt die Amictus AG einmal jährlich eine Zusammenfassung aller entsprechenden Veröffentlichungen in einem "Jährlichen Dokument" zusammen.
Das "Jährliche Dokument" der Amictus AG für den Zeitraum 01. Januar 2006 bis einschließlich 31. Dezember 2006 steht nachfolgend zum Download bereit.
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